Aktuelle Rechtsprechung – Wohnungsgeberbestätigung beim Auszug abgeschafft

Seit dem 01.11.2015 muss ein- bzw. ausziehenden Mietern eine Meldebestätigung ausgestellt werden.
Da die Wohnungsgeberbestätigung beim Auszug eines Mieters nicht dem Ziel des Gesetzes, die Verhinderung von Scheinanmeldungen beiträgt, hat der Gesetzgeber hier nachgebessert.

Zum 01.11.2016 wird die „Wohnungsgeberbestätigung beim Auszug“ wieder abgeschafft.
Für die Vermieter bedeutet das, dass Sie weniger Bürokratie und Arbeit beim Auszug eines Mieters haben.

Die Meldebescheinigung zum Einzug eines neuen Mieters bleibt von der Gesetzesänderung unberührt!